Im November 2015 soll der Bundestag über ein neues Sterbehilfegesetz entscheiden. Kontrovers werden folgende Fragen diskutiert:
- Was ist ein Sterben in Würde?
- Was dürfen Ärzte tun, ohne die standesrechtlichen Regeln außer Kraft zu setzen?
- und: Was wünschen sich Sterbende?
Unter diesen Gesichtspunkten prüft der Gesetzgeber, ob er an der geltenden Rechtslage etwas verändern muss. Hierzu liegen dem Deutschen Bundestag verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor. Sie sehen einen neuen Abschnitt in dem Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, der dem Familienrecht gewidmet ist.
Dabei stehen sich die folgenden Prinzipien gegenüber: Respekt vor der Selbstbestimmung des Menschen und dem autonomen Wunsch eines Patienten auf selbstbestimmtes Sterben einerseits und die ärztliche Pflicht, niemandem zu schaden, andererseits.
Die Evang. Kirchengemeinde Lützelsachsen plant darum bis März verschiedene Vorträge unter der Überschrift »Des Schlafes Bruder« oder: Die Kunst mit dem Tod zu leben.


