Kirchenwahlen 2019

Alle sechs Jahre wählen die Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde aus ihrer Mitte Kirchenälteste, die – zusammen mit anderen Mitgliedern – den Ältestenkreis als gemeindeleitendes Organ bilden. Das ist in diesem Jahr am 1. Dezember 2019.

Wahlberechtigt für die Wahl der Kirchenältesten in den Ältestenkreis ist jedes Gemeindeglied unserer Kirchengemeinde, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Wählbar sind Gemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies bedeutet, dass Gemeindeglieder, die am 1. Dezember 2003 und früher geboren wurden, bei der allgemeinen Kirchenwahl 2019 wählbar sind. Für die minderjährigen Kandidierenden muss die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen.

Details zur Kirchenwahl und Termine finden Sie hier.