Nachwahl Kirchengemeinderat
Liebe Gemeinde!
Mit etwas mehr als 2000 evangelischen Mitgliedern brauchen wir mindestens 8 Älteste. Möglich wären maximal 12 Ehrenamtliche im Kirchengemeinderat.
Ulrike Pelzer ist Ende Oktober aus dem Kirchengemeinderat ausgeschieden. Es muss also eine Person zu den verbleibenden sieben gewählten Mitgliedern nachgewählt werden.
Der Kirchengemeinderat hat nach Artikel 16 der Grundordnung (siehe www.kirchenrecht-baden.de) die Aufgabe »den Aufbau der Gemeinde zu fördern, insbesondere durch Mitwirkung im Gottesdienst, in der Seelsorge sowie bei der Wahrnehmung der missionarischen, diakonischen und pädagogischen Aufgaben bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen«. Er befasst sich mit Gemeindefinanzen, Bauangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und der Zukunft unserer Gemeinde. Die Herausforderung ist nichts weniger als die Zukunft zu gestalten – im Angesicht des demografischen Wandels, des veränderten Christseins in der Gesellschaft, aber auch zum Beispiel mit der Integration des Neubaugebiets.
Ab Sonntag, den 29.10.2017, können dem Kirchengemeinderat innerhalb von drei Wochen bis zum 19. November formlos Hinweise auf Gemeindeglieder gegeben werden, die bereit sind zu kandidieren (Leitungs- u. Wahlgesetz/LWG §16 Abs. 2).
Der Kirchengemeinderat wählt dann die Kandidierenden aus, prüft die Voraussetzungen für die Wählbarkeit, holt die Zustimmung zur Kandidatur ein und stellt fest, wer zur Wahl vorgeschlagen wird (LWG §16 Abs. 3).
Der Kirchengemeinderat gibt »der Gemeinde in einem Gottesdienst die Gemeindeglieder bekannt, die zur Wahl vorgeschlagen werden.« Das soll der Gottesdienst am 19. November sein. »Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied [kann] innerhalb von fünf Tagen gegen die Aufnahme der Gemeindeglieder in den Wahlvorschlag schriftlich Einspruch erheben[...]. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die Voraussetzungen für die Wählbarkeit […] nicht gegeben sind.« (LWG §16 Abs. 4).
Im Nachgang wählt der Kirchengemeinderat und gibt den oder die Gewählten der Gemeinde bekannt.
Die reguläre Amtszeit dauert noch bis Advent 2019. Es ist also ein guter Zeitpunkt einzusteigen und auszuprobieren, wie die Arbeit im Kirchengemeinderat funktioniert. Wenn Sie jemanden vorschlagen möchten, sprechen Sie die Kirchengemeinderäte bitte bis zum 19. November an oder hinterlassen eine Nachricht im Pfarramt. Vielen Dank!
Traute-Rose Schrem, Vorsitzende Kirchengemeinderat
Jan Rohland, Pfarrer

